AXOR übernimmt gegenüber Verbrauchern für AXOR-Produkte, zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung, die dem Verbraucher gegenüber seinem Verkäufer zusteht, diese Hersteller-Garantie.
Sie gilt unbeschadet zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften, wie zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch AXOR oder seine Erfüllungsgehilfen.
„Verbraucher“ im Sinne dieser Hersteller-Garantie ist jede natürliche Person, die Eigentümer des Produkts ist und es nicht erworben hat, um es weiterzuverkaufen oder es im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit bei Dritten zu installieren. „Erstkunde“ ist der Verbraucher, der als erstes das Produkt erworben hat von AXOR, einem Händler oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person, die das Produkt im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit wiederverkauft oder installiert.
Gültig für AXOR-Produkte, die Erstkunden ab dem 01.01.2010 erworben haben (Kaufbeleg):
AXOR garantiert Verbrauchern, dass seine Produkte frei von Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern sind. Massgeblich ist hierbei der Stand von Wissenschaft und Technik zum Herstellungszeitpunkt. Das Produkt muss den Fehler, der den Schaden verursacht hat, bereits zu diesem Zeitpunkt aufgewiesen haben. Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden oder aus Produkthaftung bestehen nur nach Massgabe der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Diese Garantie gilt für alle AXOR-Produkte, für eine Frist von 5 Jahren ab Kaufdatum des Erstkunden, maximal jedoch 6 Jahre nach Herstellung. Die Garantiefrist verlängert sich nicht aufgrund der Gewährung von Leistungen im Rahmen dieser Garantie, insbesondere nicht bei Instandsetzung oder Austausch. Die Garantiefrist beginnt in diesen Fällen auch nicht neu zu laufen.
Die Rechte aus dieser Garantie kann der Verbraucher durch Schriftliche Fehleranzeige innerhalb der Garantielaufzeit gegenüber AXOR oder dem Händler, bei dem der Erstkunde das Produkt gekauft hat, geltend machen. Voraussetzung ist überdies, dass der Verbraucher den Fehler innerhalb von zwei Monaten anzeigt, nachdem er ihn erkannt hat bzw. hätte erkennen müssen. Es obliegt dem Verbraucher zu belegen, dass die Garantie nicht abgelaufen ist (zum Beispiel durch Vorlage des Kaufbelegs des Erstkunden).
AXOR ist gegebenenfalls berechtigt, den Beginn der Garantielaufzeit nach Massgabe des Herstellungsdatums zu bestimmen.
AXOR steht es frei, das Produkt instandzusetzen, einen Austausch vorzunehmen oder dem
Verbraucher den Kaufpreis zu erstatten.
Regelfall ist, dass der Verbraucher das fehlerhafte Produkt mit vorherigem Einverständnis seitens AXOR durch einen Fachhandwerker vor Ort instandsetzen lässt. In diesem Fall deckt die Garantie die kostenlose Lieferung der notwendigen Ersatzteile. Sofern sich AXOR per schriftlicher Zusage entscheidet, die Instandsetzung selbst durchzuführen, so trägt AXOR die hierdurch entstehenden Kosten für Ersatzteile, Installation und eigene Arbeitskosten sowie etwaige Ausgaben für den Transport oder die Versendung des Produkts. Der Verbraucher hat das Produkt zugänglich zu machen.
Beim Austausch wird das alte Produkt kostenfrei durch ein neues Produkt gleicher Art, gleicher Güte und gleichen Typs ersetzt. Sofern das betroffene Produkt zum Zeitpunkt der Fehleranzeige nicht mehr hergestellt wird, ist AXOR berechtigt, ein ähnliches Produkt zu liefern. Transport bzw. Versand zu und von AXOR bzw. zu und von dem Händler, jeder Ausbau und jede Wiederinstallation des Produkts oder jede andere besondere Massnahme dürfen nur mit vorherigem Einverständnis durch AXOR vorgenommen werden. Stimmt AXOR der beabsichtigten Massnahme zu, trägt AXOR die bei Durchführung der Massnahme entstehenden Kosten. Der Verbraucher ist verpflichtet, das neue Produkt beim nächstgelegenen AXOR-Händler selbst abzuholen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Sofern AXOR eine Erstattung des Kaufpreises wählt und dies schriftlich bestätigt, gibt der Verbraucher das Produkt zurück und AXOR erstattet ihm den gezahlten Kaufpreis.
Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Garantie ist eine fachgerechte Installation und Wartung gemäss Betriebsanleitung und den anerkannten Regeln der Technik (z.B. durch einen Meisterbetrieb oder einen autorisierten Fachbetrieb) sowie die Einhaltung der Bedienungsanleitungen und die Verwendung der AXOR-Produkte gemäss den technischen Anleitungen und Pflegeanweisungen von AXOR.
Dazu zählt unter anderem, aber nicht abschliessend, dass Zulauf-Wasserrohre insbesondere vor der Produktinstallation oder nach Baumassnahmen entsprechend den gültigen Normen fachgerecht durchgespült werden, Installationen den beigelegten Schaubildern entsprechen und der Arbeitsdruck im Wassernetz auf die technischen Bestimmungen hin überprüft wird.
Montageanleitungen, Gebrauchs- und Pflegehinweise sind jedem Produkt beigefügt und stehen unter www.AXOR-design.ch zur Verfügung.
Der Garantieanspruch erstreckt sich nicht auf:
Verschleissteile, wie z.B. Dichtungen, durch Verschleiss;
zerbrechliche Teile, wie beispielsweise Glas, Glühlampen, durch Bruch;
Verbrauchsmaterial, wie z.B. Batterien, Filter oder Luftsprudler, durch Verbrauch;
geringfügige Abweichungen der Hansgrohe-Produkte von der Soll-Beschaffenheit, die auf den Gebrauchswert des Produkts keinen Einfluss haben;
Schmutzeinspülungen, Wasserschläge, insbesondere Warmwasserschläge, Kalkablagerungen, Betriebs- und Bedienungsfehler, Schäden durch aggressive Umgebungseinflüsse, Chemikalien, Reinigungsmittel;
Mängel am Produkt, die durch Installation, Transport und Probebetrieb der Kaufsache verursacht wurden sowie
Schäden, die durch das mangelhafte Hansgrohe-Produkt entstanden sind
Ausstellungsprodukte u.ä.
Die Gültigkeit der Garantie endet bei:
Nichteinhalten der ausgehändigten oder unter www.AXOR-design.ch zur Verfügung stehenden Montage-, Pflege- und Gebrauchsanleitung;
Einbau, Wartung, Reparatur oder Pflege durch nicht fachkundige Personen;
Produktschäden, verursacht durch den Verkäufer, Installateur oder dritte Personen;
Schäden, die auf normale Abnutzung oder vorsätzliche Beschädigung zurückzuführen sind - bei fahrlässiger Schadenverursachung wird ein Mitverschulden einvernehmlich angerechnet;
unsachgemässe Installation oder Inbetriebnahme;
mangelnde oder fehlerhafte Wartung;
Produkten, die nicht ihrem vorgesehenen Zweck entsprechend verwendet wurden oder werden;
Schäden durch höhere Gewalt oder Naturkatastrophen, insbesondere, aber nicht abschliessend
bei Überschwemmungen, Bränden oder Frostschäden.
Sofern sich ein Produktfehler als durch diese Garantie nicht gedeckt erweist, sind die bei Versand und Transport des Produkts entstehenden Kosten vom Verbraucher selbst zu tragen. Zusätzlich hat der Verbraucher die Kosten, einschliesslich etwaiger Arbeitskosten, zu tragen, die bei der Untersuchung des Produkts entstehen, sowie die Kosten des Ausbaus und der Wiederinstallation des Produkts.
Sofern der Verbraucher nach Information über das Nichteingreifen der Garantie und über die voraussichtlichen durch die Instandsetzung entstehenden Kosten die Ausführung der Instandsetzung wünscht, hat er zusätzlich die Kosten für die Ersatzteile und die Arbeitskosten zu tragen.
Hat das Produkt den Mangel nicht bereits bei Auslieferung aufgewiesen, entscheidet AXOR im Einzelfall, ob eine Beseitigung auf dem Kulanzweg vorgenommen wird. Einen Rechtsanspruch auf Mängelbeseitigung hat der Verbraucher in diesem Fall nicht.
Dem Verbraucher stehen neben den Rechten aus der Garantie die gesetzlichen Rechte zu. Diese für den Verbraucher unter Umständen günstigeren Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt. Die Garantie lässt ebenfalls die Rechte unberührt, die der Erstkunde sowie gegebenenfalls der Verbraucher gegen den Verkäufer hat, bei dem der Erstkunde das Produkt erworben hat.
Auf diese Garantie findet Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, abgeschlossen in Wien am 11. April 1980) Anwendung. Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus dieser Garantie ist Neuenhof, Schweiz. Soweit zulässig ist Gerichtsstand Baden, Schweiz.
Hansgrohe AG
Industriestrasse 9
5432 Neuenhof
Schweiz